21.01.2012
Langsam tut sich was im Land. Die ersten 34 Gesamtschulen sind auf den Weg gebracht.Ich hoffe dass grün/rot dran bleibt und Baden-Württemberg bildungsmässig verbessert.
13.12.2011
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf für die Änderung des Schulgesetzes zur Einführung der Gemeinschaftsschule verabschiedet. Damit bringt die grün-rote Landesregierung eines ihrer wichtigsten bildungspolitischen Projekte auf den Weg. „Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke, sozial gerechte und demokratischen Werten besonders verpflichtete Schule, die alle Bildungsstandards der allgemein bildenden Schulen anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen können und gefördert werden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Die Gemeinschaftsschule werde dazu beitragen, das Bildungssystem in Baden-Württemberg sozial gerechter zu machen. Das gemeinsame Lernen von behinderten und nicht-behinderten Kindern sei Bestandteil des Bildungsangebots der Schule.
Mit dem heutigen Beschluss des Ministerrates seien die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass im Frühjahr 2012 der Landtag eine Änderung des Schulgesetzes verabschieden kann und somit bereits im Schuljahr 2012/13 rund 30 „Starterschulen“ als Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden könnten, erklärte die Kultusministerin. Die „Starterschulen“ müssten nicht nur langjährige Erfahrungen mit individuellen Lernmethoden vorweisen. Warminski-Leitheußer: „Dem Kultusministerium ist es zudem besonders wichtig, dass bei den Schulen ein überzeugendes pädagogisches Konzept von hoher Qualität vorhanden ist." Bei der Liste der „Starterschulen“ für das kommende Schuljahr läuft derzeit noch die Abstimmung zwischen Kultusministerium, Schulen und Schulträgern. Ab dem Schuljahr 2013/14 könnten dann jeweils jährlich weitere Schulen zu Gemeinschaftsschulen werden, sofern die Anträge die geforderten Voraussetzungen erfüllen.
Bei der personellen Ausstattung der Gemeinschaftsschule sieht der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf folgende Festlegungen vor:
- Die Gemeinschaftsschulen erhalten grundsätzlich die gleiche Ausstattung für die Stundentafel und den Ganztagsbetrieb wie jede andere Schulart. Für die spezifischen Aufgaben der Gemeinschaftsschule, den Umgang mit heterogenen Lerngruppen, erhalten sie zusätzlich zwei Lehrerwochenstunden pro Lerngruppe.
- Der Gemeinschaftsschule werden pro angefangenem Zug in den ersten 3 Jahren einmalig 6 Stunden zur Verfügung gestellt (1. Jahr: 3 Lehrerwochenstunden (LWS), 2. Jahr: 2 LWS, 3. Jahr: 1 LWS).
- Für alle Starterschulen sind insgesamt 6 Sonderschuldeputate für Inklusion vorgesehen.
- Das Deputat für Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen wurde auf 27 LWS festgelegt.
Weitere wesentliche Merkmale der Gemeinschaftsschule sind:
- Einbeziehung der Eltern in den Schulalltag
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern in Gemeinde und Region (z.B. Vereine, Wirtschaft, außerschulische Jugendarbeit)
- Förderung der Ausbildungsreife
- Durchgängige berufliche Orientierung
- Übergang in eine berufliche Ausbildung möglich
- Inklusive Angebote
„Alle Schülerinnen und Schüler sollen in der Gemeinschaftsschule den individuell besten Bildungserfolg erreichen können“, sagten der Ministerpräsident und die Kultusministerin. Die Bildungsstandards der Hauptschule, der Realschule und des Gymnasiums würden durch individuelle und kooperative Lernformen in heterogenen Lerngruppen erreicht.
„Wir verstehen Bildungspolitik als einen Prozess, der von unten wächst. Dies gilt in besonderem Maße für die Einführung der Gemeinschaftsschule. Gemeinsam mit den Menschen vor Ort wollen wir beste Bildungschancen für alle schaffen“, betonten Kretschmann und Warminski-Leitheußer. „Kinder und Jugendliche zu fördern, ihre Verschiedenheit als Wert anzuerkennen und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten und Potenziale optimal zu entfalten - das sind die Leitgedanken unserer Bildungspolitik“, fuhr die Kultusministerin fort. Das beziehe Kinder mit Behinderungen als Teil unserer Gesellschaft selbstverständlich mit ein.
Alle allgemein bildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule können erstmalig gestellt werden, wenn der Landtag die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dies wird voraussichtlich im April 2012 der Fall sein.
Rahmenbedingungen für die Gemeinschaftsschule
Eine Gemeinschaftsschule erfasst grundsätzlich die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5-10). Wenn die Gemeinschaftsschule mindestens 60 Schülerinnen und Schüler hat, die die gymnasiale Oberstufe besuchen wollen, kann sie eine Sekundarstufe II (Klassenstufen 11-13) einrichten. Auch die Aufnahme der Primarstufe (Klassenstufen 1-4) in eine Gemeinschaftsschule ist möglich. Insgesamt ergeben sich also vier Varianten. Was am besten passt, wird vor Ort entschieden:
- Klassenstufen 1-10
- Klassenstufen 5-10
- Klassenstufen 5-13
- Klassenstufen 1-13
Eine Gemeinschaftsschule ist zumindest in den Klassenstufen 5-10 stets eine verbindliche Ganztagsschule. Das bedeutet, dass an vier oder drei Tagen der Woche ein Ganztagesbetrieb mit rhythmisiertem pädagogischem Angebot gewährleistet sein muss. Damit werden gegenüber der Halbtagsschule bessere Lernangebote ermöglicht. Der Ganztagsbetrieb umfasst in der Sekundarstufe I 8 Zeitstunden pro Tag. Bezüglich der Primarstufe enthält der Entwurf keine Festlegungen zum zeitlichen Umfang pro Tag.
Eine Gemeinschaftsschule ist in der Regel zwei- oder mehrzügig, wobei der Klassenteiler bei 28 Kindern festgelegt ist. In Ausnahmefällen, bei besonderen Bedarfslagen im ländlichen Raum, kann auch eine einzügige Schule zur Gemeinschaftsschule werden. In diesem Fall muss die Schule auf Dauer in der Regel mindestens 20 Schüler in der Eingangsklasse nachweisen.
Da in den Lerngruppen alle Bildungsstandards angeboten und von unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern nach ihren Fähigkeiten erreicht werden, sind auch alle Abschlüsse möglich:
- Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10
- Realschulabschluss nach Klasse 10
- Abitur nach der Sekundarstufe II
- Kinder mit Behinderung werden nach den jeweiligen Plänen der Sonderschule unterrichtet
Alle allgemein bildenden weiterführenden Schulen können sich zu Gemeinschaftsschulen entwickeln. Anträge auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule können erstmalig gestellt werden, wenn der Landtag die schulgesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen hat. Dies wird voraussichtlich im April 2012 der Fall sein. Ab Herbst 2011 haben sich im persönlichen Kontakt mit der zuständigen Stabsstelle des Kultusministeriums erste Schulen zu einem Netzwerk zusammengefunden. Diese Schulen verfügen bereits über reiche Erfahrungen mit individualisiertem Lernen, neuen Lernformen und alternativer Leistungsbewertung, so dass ihre Erfahrung in die Entwicklungsarbeit der Gemeinschaftsschule mit eingehen wird.
Da die Gemeinschaftsschule die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz als Voraussetzung hat, ist ein Wechsel aus der Gemeinschaftsschule an jede andere allgemein bildende Schule in Baden-Württemberg und Deutschland grundsätzlich jederzeit möglich.
Die derzeit gültigen Bildungspläne für die allgemein bildenden Schulen Baden-Württembergs stammen aus dem Jahr 2004. Im Rahmen der geplanten Reform der Bildungspläne bis 2015/16 werden die Bildungspläne Werkrealschule (Hauptschule)/Realschule/Gymnasium vertikal und horizontal so abgestimmt, dass sie die Grundlage für den Bildungsplan Gemeinschaftsschule bilden. Die Gemeinschaftsschulen arbeiten zunächst in den Jahrgangsstufen 5 und 6 nach dem Bildungsplan der Realschule 2004 unter Einbeziehung gymnasialer Standards.
Nach erfolgreichem Abschluss der Klassenstufe 10 der Gemeinschaftsschule sind folgende Übergänge möglich:
- Übergang in die gymnasiale Oberstufe eines allgemein bildenden Gymnasiums
- Übergang an berufliche Gymnasien
- Übergang in die berufliche Ausbildung
Die Gemeinschaftsschule ist eine leistungsstarke und sozial gerechte Schule, die alle Bildungsstandards anbietet und in der alle Schülerinnen und Schüler nach ihren individuellen Voraussetzungen lernen. Beispielhaft einige konkrete Punkte zu den individuellen Lernmethoden:
- schülerzentrierte Unterrichtsmethoden
- Lerngruppen statt herkömmlicher Klassenverband
- individuelle Lern- und Förderpläne für alle Schülerinnen und Schüler
- Praktika in unterschiedlichen Lebensbereichen
- Lehrerinnen und Lehrer arbeiten im Team
- Leistungsmessung wird durch persönliche Beurteilungen ergänzt
- rhythmisierter, bewegter Schulalltag
Die Gesamtheit der Kinder einer Klasse bildet die Lerngruppe in der Gemeinschaftsschule. Der geänderte Begriff soll deutlich machen, dass die Lerngruppe kein ausschließlich fest gefügter Verband ist wie seither die Klasse. Klar ist aber, dass die Lerngruppe das bekannte und sichere Umfeld für die Schülerinnen und Schüler darstellt. Darüber hinaus haben die Kinder jedoch die Möglichkeit und die Pflicht, sich in unterschiedlichen Gruppierungen anhand individueller und kooperativer Lernformen weitgehend selbstverantwortlich zu betätigen. Über Größe und inhaltliche Ausrichtung der Lerngruppen entscheidet nach pädagogischen Gesichtspunkten und organisatorischen Gegebenheiten die Schule vor Ort. Dabei handelt es sich um einen dynamischen Prozess, der einen allmählichen Übergang vom einen ins andere System erlaubt. In keinem Fall gibt es eine Aufteilung in leistungsorientierte A, B, C-Kurse oder ähnliches.
Die Gemeinschaftsschule geht mit den Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein. In engem, regelmäßigem Kontakt verständigen sich Lehrkräfte und Eltern über den Leistungsstand der Kinder und treffen gemeinsam Absprachen über praktikable und sinnvolle Fördermaßnahmen sowohl in der Schule als auch im Elternhaus.
An der Gemeinschaftsschule werden Lehrkräfte aller Schularten unterrichten. Sie können in allen Lerngruppen der Sekundarstufe I eingesetzt werden. Wenn die Gemeinschaftsschule eine Sekundarstufe II anbietet, unterrichten dort nur Gymnasiallehrerinnen und -lehrer. Die Gemeinschaftsschulen werden neue Stellen grundsätzlich durch schulbezogene Ausschreibungen besetzen. Viele Lehrerinnen und Lehrer wünschen sich veränderte Rahmenbedingungen in den Schulen, so dass sie in besserem Kontakt mit Kindern und Eltern wirkungsvoll und befriedigend arbeiten können. Diese Veränderungen sollen mit der Gemeinschaftsschule ermöglicht werden.
Die Begleitung und Fortbildung von Schulleitungen und Lehrkräften ist maßgeblich für den Erfolg der Gemeinschaftsschule. Einerseits wird es Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Gemeinschaftsschule im Rahmen der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung geben und andererseits werden die Gemeinschaftsschulen untereinander vernetzt, so dass Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzepts ausgetauscht werden können.
Die Gemeinschaftsschule hat keinen Schulbezirk.
Quelle: Staatsministerium Baden-Württemberg
07.12.2011
Endlich ist es geschafft, der Landtag schafft die verbindliche Grundschulempfehlung ab. Ab dem Schuljahr 2012/13 können nun allein die Eltern entscheiden in welche weiterführende Schule sie ihre Kinder schicken. Die Eltern werden von den Lehrern beraten, aber es ist nicht mehr wie früher, wo sie die Entscheidung der Lehrer zu akzeptieren hatten,Nein nun entscheiden sie über das Wohl ihrer Kinder.
Somit wird verhindert, dass sich Bildung nur die sich leisten können, die das nötige Kleingeld dafür haben. Denn oft wurden Kinder auch nach ihrem sozialen Stand "ausgesondert" und trotz Qualifikation zur Haupt-oder Realschule und nicht ins Gymnasium geschickt!
Bei mir war es genauso, trotz guter Noten, wurde meinen Eltern, von meiner damaligen Lehrerin gesagt, dass ich in die Hauptschule komme. Ich habe mein Weg über Umwege auch gemacht, aber direkter wäre es wohl einfacher und besser geworden.
06.12.2011
Parteitag der SPD vom 04.12.-06.12. beschließt Familienkonzept
Dem Familienland Deutschland näher kommen
Die SPD will, dass Familien endlich wieder in das Zentrum der Politik gelangen. Der Parteitag beschloss ein neues Familienprogramm, zu dem eine Reform des Kindergeldes, ein Rechtsanspruch auf Ganztagsangebote bis 2020, ein Mindestlohn, eine Neuregelung von Elternzeit und Elterngeld sowie die bessere Vereinbarung von Beruf und Pflege gehören.
„Familienland Deutschland“ ist das Ziel des gleichnamigen Leitantrags, den die Delegierten am Montag beschlossen. Um es zu erreichen umfasst der Antrag ein Maßnahmenbündel, das aus fünf Eckpunkten besteht:
- Gute Bildung und Betreuung
- Gute Arbeit
- Zeit für Familie
- Sozialdemokratische Kindergrundsicherung
- Wertschätzung von Familien
Den Schwerpunkt legen die Sozialdemokraten dabei auf den Ausbau der Infrastruktur für Bildung und Betreuung. Aber auch bei der materiellen Sicherung setzt die SPD an, sagte die Parteivize Manuela Schwesig. Momentan profitieren Wohlhabende über den Kinderfreibetrag deutlich mehr als Geringverdiener über das Kindergeld. Und der ergänzende Kinderzuschlag, der dazu beitragen soll, dass Familien nicht in die Grundsicherung abrutschen, ist vielen unbekannt und sehr kompliziert zu beantragen. In der Folge wachsen in Deutschland etwa 600.000 Kinder in verdeckter Armut auf.
Auch das Bildungs- und Betreuungssystem ist immer noch nicht so gut, dass alle Kinder die Chancen bekommen, die sie verdienen – und Eltern ihren Beruf mit der Familie besser vereinbaren können. Deshalb haben die Sozialdemokraten im Programm „Familienland Deutschland“ Vorschläge entwickelt, die die Familien in ihren vielfältigen Lebenssituationen unterstützen.
Mit einer sozialdemokratischen Grundsicherung sollen Geringverdiener deutlich bessergestellt werden, sagte Schwesig. Auch soll ihnen gleichzeitig mit dem flächendeckenden Ausbau der Ganztagsschulen und Ganztagskitas bis 2020 die Möglichkeit gegeben werden, ihr Leben nach ihren Wünschen zu gestalten.
„Unsere Vorschläge sind konkret“, betonte Schwesig: Das neue Kindergeld soll nach Einkommen gestaffelt werden. Wer mit zwei Kindern weniger als 3000 Euro im Monat verdient, soll damit besser werden als heute. Das neue Kindergeld fasst das alte Kindergeld (für das erste und zweite Kind: 184 Euro) und den bisherigen Kinderzuschlag zusammen. Damit verbunden sollen aber auch Besserverdiener nicht mehr über den steuerlichen Kinderfreibetrag überdurchschnittlich profitieren. Das neue Kindergeld soll unbürokratisch mit einem Einkommensnachweis beantragt und über die Familienkasse ausgezahlt werden.
"Nicht die Familien müssen arbeitsfreundlicher werden, die Arbeitswelt muss endlich familienfreundlicher werden", rief Schwesig den Delegierten zu. Um dies zu erreichen hat die SPD im Leitantrag zahlreiche Ideen entwickelt, wie die Arbeitswelt familienfreundlicher wird. So soll z.B. die Elternzeit partnerschaftlich weiterentwickelt und Teilzeitmodelle gefördert werden.
Als ein leider noch immer vorhandenes gesellschaftliches Tabuthema bezeichnete die SPD-Vize die Pflege von Angehörigen. Gerade für Frauen sei dieses Thema wichtig, denn viele rutschten von der Betreuung der Kinder direkt in die der Eltern. Weil pflegende Angehörige vor allem in der Anfangs- und in der Endphase mehr Unterstützung brauchen, hat die SPD konkrete Maßnahmen erarbeitet.
Die Sozialdemokraten wollen die bisher unbezahlte zehntägige berufliche Freistellung, die ein Beschäftigter nehmen kann, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren, mit einer Lohnersatzleistung ähnlich dem Kinderkrankengeld ausstatten. Darüber hinaus soll ein flexibles Zeitbudget eingeführt werden, das 1000-Stunden – also rund sechs Monate – umfasst. Auch soll der Freistellungsanspruch so flexibel gestaltet werden, dass er auch in mehreren Zeitabschnitten in Anspruch genommen werden kann. Und auch beim 1000-Stunden-Budget sollen die finanziellen Einbußen des Pflegenden abgefedert und eine Lohnersatzleistung eingeführt werden.
Ehrgeizige familienpolitische Ziele sind es, die auf dem Parteitag beschlossen wurden. Doch das Konzept sei kein Wunschkonzert, sondern solide durchgerechnet, betonte Schwesig. Sie verwies darauf, dass das Familienkonzept mit dem neuen Finanzkonzept verzahnt sei. Dieses sieht unter anderem Subventionsabbau und Steuererhöhungen für Besserverdienende vor. Auch wolle die SPD das unsinnige Betreuungsgeld einstampfen, sagte Schwesig unter dem Beifall der Delegierten.
Ich fordere eine bessere Lehrerversorgung in Baden-Württemberg, damit Ausfälle durch Urlaub,Krankheit usw. nicht zu Lasten der Kinder geht!
Kleinere Schulklassen für eine bessere individuelle Förderung!
Stärkung der frühkindlichen Bildung!
15.06.2011
In der Bildungspolitik tut sich nicht allzuviel. Diese Regierung ist zu sehr mit dem Stuttgarter Bahnhof beschäftigt.Man kann schon meinen dass es keine anderen Probleme in Baden-Württemberg gibt.Also liebe SPD rafft euch auf und zeigt diesen Grünen, dass es wichtigere Themen gibt auch wenn ihr nur Juniorpartner seit!
15.05.2011
Die neue Regierung ist vereidigt und in Sachen Bildung kommt viel Positives von unserer neuen Kultusministerin.G9 soll wieder eingeführt werden.Diese Mogelpackung Werksrealschule wird auch reformiert.Man überlegt sich Gesamtschulen einzuführen, die es ja schon in vielen Ländern gibt. Aber ich warte mal ab, ob sie auch alles durchsetzen kann.Aber eins ist auch klar, wir Eltern werden weiter Druck ausüben um eine ideale Bildung für unsere Kinder zu erreichen.
Für ein familienfreundliches Bildungsland Baden-Württemberg
Da Deutschland ein Land ist, wo kaum Rohstoffe vorhanden sind, sollten wir lieber in die Bildung unserer Kinder investieren.Es kann nicht sein, das Milliarden für die EU-Verwaltung oder für unnötige Auslandseinsätze der Bundeswehr verpulvert werden.Denn es fehlen Kitaplätze, die Schulklassen sind zu groß,Unterichtsausfälle können aufgrund der dünnen Personaldecke nicht kompensiert werden.Auch ist es ein Trauerspiel wie Renovierungen an Kitas und Schulen verschoben oder nach einer Billigvariante gesucht wird.Dagegen werden Großbauten, wie hier in Ludwigsburg locker durchgewunken.Man sollte endlich einsehen, daß Bildung schon sehr früh, in der Kita beginnt und dies sich bis ins Studium/Ausbildung reinzieht.Deshalb fordere ich folgende Punkte:
-für Kinder ab 3 Jahre soll man keine Kitagebühren mehr zahlen,um die Eltern finanziell zu entlasten
-auch sollte der Personalschlüssel erhöht werden um krankheitsbedingte Ausfälle zu kompensieren und die Gruppengrösse zuverkleinern.Somit kann auch jedes Kind individuell gefördert werden.
-in den Schulen sollte die Klassengröße verringert werden,durch Einstellung genügend Lehrer, um auch dort eine individuelle Förderung zu gewährleisten und um Stundenausfälle zu vermeiden
-Einstieg in ein länger gemeinsames lernen, damit die Selektion, schon ab der 4 Klasse der Vergangenheit angehört
-Überarbeitung des G8, damit Kinder sich auch wieder entfalten können und nicht durch zusätzliche Nachhilfe, die sich auch nicht alle Eltern leisten können, durchs Gymnasium gebracht werden,
-es muss auch die Qualität an den Schulen gesteigert werden, den wie eine Studie der Bertelsmann Stiftung beweist,haben Eltern kein Vertrauen in unser Bildungssystem.Denn sonst würden nicht 1,5MRD in die Nachhilfe fließen.
-Abschaffung der Studiengebühren, denn sie sind unsozial und belasten nur einkommensschwächere Familien
Es kann nicht sein dass sich manche Eltern es sich leisten können, ihre Kinder ausserschulisch zu fördern um die Schwächen unseres Bildungssystem auszugleichen.Kinder deren Eltern sich die teure Nachhilfe nicht leisten können, bleiben auf der Strecke.Dies erhöht die Chancenungleichheit in unserem Land.
Werksrealschule
Ich halte sie für eine grosse Mogelpackung. In vielen europäischen Länder und auch Bundesländer, gilt das drei gliedrige Schulsystem als überholt. Und was macht Baden-Württemberg- sie halten an dem veralteten System fest und benennen es nur anders.Die Kinder sollten länger gemeinsam lernen und erst später soll sich ihr weiterer Weg ergeben.
18.02.2011
Ich will eine inklusive Schulpolitik, wo Kinder mit Behinderung das Recht haben in eine Regelschule eingeschult zu werden!
Denn unsere Poltiker sollten daran denken, dass 2009 die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen (Behindertenrechtskonvention) in Deutschland ratifiziert wurde.
22.01.2011
So wie die Anmeldezahlen aussehen ist die neue Werkrealschule in Baden-Württemberg bei den Eltern nicht sehr beliebt.Die Familien melden ihre Kinder lieber gleich in der Realschule an. Somit sieht man dass dieses Konstrukt der CDU/FDP Regierung bei den Eltern nicht ankommt.