22.01.2012
Zukunft der Beschäftigung
Demographischen Wandel als Chance
für Verbesserungen der Arbeitswelt nutzen
Ein Schwerpunkt der Tarifarbeit im Jahr 2012 wird sein, die Folgen des demographischen
Wandels für die Beschäftigten positiv zu gestalten. Dabei sollen die Herausforderungen
des demographischen Wandels auch als Chance für Verbesserungen
der Arbeitswelt genutzt werden. Die Gestaltung gliedert sich in zwei große Themenfelder:
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsfähigkeit. Dazu gehören unter
anderem folgende Punkte:
· Rationalisierung, Beschäftigungssicherung,
Sicherung von Beschäftigten mit Leistungseinschränkungen
· Ausbildung und Qualifizierung, berufliche Entwicklung
· Lebensphasenorientierte Gestaltung der Arbeitszeit,
alters- und alternsgerechte Arbeitsplätze, Gesundheitsförderung
· Beruf und Rente, flexible Altersübergänge
· Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Der künftige Einsatz von Zeitarbeit sowie das Job-Ticket werden ebenso im Mittelpunkt
stehen.
Die Herausforderung hierbei wird sein, diese Themen in verschiedenen Gesellschaften,
Unternehmen und Betrieben in Tarifverträgen und ggf. in ergänzenden betrieblichen
Regelungen auszugestalten, die bisher noch gar nicht vorhanden sind oder wesentlich
breiter als bisher angesetzt werden müssen und verschiedene, bisher getrennt
oder gar nicht geregelte Themenfelder vereinigen sollen.
Die Verhandlungen zum „ZukunftTV“ DB Konzern werden intensiviert und zum Abschluss
gebracht.
Vergleichbare Regelungen werden auch in allen anderen Unternehmen im Organisationsgebiet
der EVG angestrebt.
Neben diesen umfangreichen Themen werden sich die anstehenden Einkommensrunden
in unserem Tarifgebiet primär auf Entgelterhöhungen für die Beschäftigten
konzentrieren.
EVG-Aushang vom 19.01.2012
Thema für gesamte Branche SPNV
Die EVG hat das Thema Demographischer Wandel in
einem ersten Gespräch mit weiteren Eisenbahnverkehrsunternehmen,
die Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) betreiben, diskutiert.
Teilnehmer waren im Wesentlichen die Tarifvertragsparteien
des BranchenTV für den SPNV. Das Interesse war
groß, denn es wurde einhellig festgestellt, dass dieses
Thema für die gesamte Branche relevant ist. Arbeitskräfte
zu bekommen und sie auch im Unternehmen zu halten,
wird immer wichtiger. Heute bedeutet Attraktivität
eines Unternehmens nicht nur allein eine gute Bezahlung,
sondern es kommt zunehmend auch auf die
Arbeitsbedingungen an. Dazu gehören beispielsweise
Arbeitszeitmodelle, soziale Leistungen, Angebote zur
Gesunderhaltung oder flexibel Altersübergänge.
Vereinbart wurde, die Gespräche zeitnah fortzusetzen,
um Themen herauszuarbeiten, die in den Unternehmen
relevant sind. In einem weiteren Schritt gilt es dann, entsprechende
Regelungen zu vereinbaren.
EVG – die starke Interessensvertretung
01.12.2011
Das Thema hat sich weitgehend für mich erledigt.Da ich möglicherweise länger, auf dem Stuttgarter Hauptbahnhof arbeiten werde, sehe ich den Fortschritt in den Bauarbeiten. Auch hab ich keine Lust und keine Zeit mehr, mich mit den Gegnern, dieses für mich Zukunftsprojekt zu befassen.
28.11.2011
Hurra es ist geschafft! Wir Befürworter haben nun einen starken Rückenwind, durch dass postive Votum der Baden-Württemberger. Mit 58% gibt es ein deutliches Nein zum Ausstieg und somit ein Weiterbau von Stuttgart21.Nun heißt es die Gräben, die auf Beiden Seiten aufgerissen wurden, wieder zuzuschütten. Und 2019/20 treffen wir uns zur Eröffnung des neuen Bahnhofs.
05.11.2011
Kommentar auf der Seite der SPD-Mitglieder für Stuttgart 21
Es ist nicht nur erlaubt, sondern geradezu unsere Pflicht für ein "NEIN" einzutreten
Liebe Genossinnen und Genossen,
seit vielen Jahren stehen wir für S21. Wir, das ist die SPD in Stuttgart, im Land und die Bundestagsfraktion.
In den letzten Wochen wird oft der Eindruck vermittelt, jetzt, nachdem es mit der Volksabstimmung ernst wird, müssten wir uns auf eine neutrale Position begeben. Dies kann nicht sein...Denn die Forderung nach einer Volksabstimmung wurde von den verantwortlichen Personen und Gremien der Partei immer mit der Aussage verknüpft, dass wir in den Wahlkampf mit der Forderung gehen, Stuttgart 21 zu unterstützen.
Wenn die Landespartei aus Koalitionsraison und aus Gründen der innerparteilichen Zerissenheit nun auf Parteienbündnisse verzichtet, so bleibt es doch bei unserer Beschlusslage, wonach wir für S21 einstehen.
Es ist für die Unterstützer von S21 nicht nur erlaubt, sondern geradezu ihre Pflicht, für ein positives Ergebnis der Volksabstimmung einzutreten.
Positiv heißt: Mehr Nein-Stimmen als Ja-Stimmen.
In diesem Zusammenhang möchte ich Euch auf einen Artikel von Claus Schmiedel im Vorwärts (Oktober, IV Regionalteil) aufmerksam machen. Er schreibt darin Folgendes:
"...Der Beschluß der Landespartei, zur Volksabstimmung kein Bündnis mit anderen Parteien oder Verbänden einzugehen, heißt nicht, dass Befürworter von Stuttgart 21 in der SPD sich in ihrem öffentlichen Engagement zu mäßigen hätten. Die Gruppe "SPD-Mitglieder gegen S 21" ist sogar offiziell dem Bündnis der Gegner beigetreten. Ich rufe deshalb alle Befürworter von S21 in der SPD dazu auf, ohne Wenn und Aber Flagge zu zeigen. ...Ich selbst werde mich jedenfalls entschlossen und kräftig ins Zeug legen und freue mich auf viele Mitstreiter...". An selber Stelle sagt Nils Schmid: "Wir haben eine klare Beschlusslage in der SPD über all die Jahre hinweg. ..... Ich selbst werde aus Überzeugung - wie schon in den vergangenen Jahren - für eine Fortführung des Projekts S 21 werben"
Liebe Genossinnen und Genossen, bitte macht mit und sprecht weitere SPD-Mitglieder an.
Manfred Kanzleiter
Stadtrat
Ehem. Fraktionsvorsitzender
SPD Mitglieder für Stuttgart 21
24.10.2011
Hab heute eine Mail an den DGB B.-W. geschickt, wo ich protestiere, gegen diese einseitge Positionierung! Der DGB verprellt viele seiner KollegInnen, die Pro S21 sind und ich kann sie verstehen, wenn sie ihren Gewerkschaften den Rücken kehren, auch wenn es die Sache der Gewerkschaften schwächt!
Der DGB stellt sich gegen die dort entstehenden Arbeitsplätze, verstehen kann man diese Einstellung nicht.
Ich denke es wäre besser gewesen, wenn sich der DGB und seine Gewerkschaften neutral verhalten hätte, wie meine Gerwerkschaft die EVG und es jedem Mitglied selbst überlassen hätte, sich Pro oder Contra zu engagieren!
Ich rufe alle KollegInnen in den DGB-und DBB Gewerkschaften in Baden-Württemberg auf, engagieren wir uns, für ein NEIN zum Ausstiegsgesetz am 27.11.2011
28.09.2011
Was nun Herr Ministerpräsident.
Dass sich ein amtierender Ministerpräsident vor den Kampagnenkarren einer außerparlamentarischen Bewegung spannen lässt, ist einmalig nicht nur in der Geschichte des Landes Baden-Württemberg, sondern auch der Bundesrepublik.
Dabei ist keinem der beteiligten Bündnispartner überhaupt klar, wie es nach dem Volksentscheid zum Ausstiegsgesetz weitergehen soll, bzw. weiter gehen kann. Mit der Düpierung des Koalitionspartners haben die Grünen einen weiteren Meilenstein in der an Pleiten, Pech und Pannen reichen Geschichte vom „Widerstand“ gegen S21 gesetzt. Dazu kommt, dass weder bei einer Annahme des Ausstieggesetzes, noch bei einer Ablehnung, irgendjemand weiß, wie es weitergehen könnte.
Schon jetzt ist allerdings sicher, dass man in keinem Fall zum politischen Alltag zurück kehren wird. Zu tief sind die Gräben, die sich selbst der Ministerpräsident nicht zu fein ist, zu ziehen. Die ehemals gut funktionierende Partnerschaft zwischen Regierung und den Projektpartnern ist tief erschüttert. Die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bürger in ihre oberste Administration zerstört.
„Wen soll und kann man denn noch Vertrauen, wenn Verträge auf Grund eines verfassungswidrigen Ausstiegsgesetzes von einer Regierung negiert werden und mitten in einer Landeshauptstadt rechtsfreie Räume bedingungslos akzeptiert werden?“ Sebastian Heinel, Vorstand der größten parteiunabhängigen Bürgerbewegung für das Infrastrukturprojekt S21 möchte sich jetzt nicht mehr vornehm zurückhalten. „Wir haben die Nase gestrichen voll, von der unfairen Vorgehensweise der Grünen Regierungspartei.“
Klar ist, dass bei einer Mehrheit gegen das Ausstiegsgesetz, die Krawalle erst richtig losgehen werden. Von einer Befriedung kann nur dann die Rede sein, wenn sich eine kaum zu erreichende Mehrheit für das Gesetz ausspricht. Wobei dann der Innovations- und Investitionsstandort im Großraum Stuttgart nachhaltig zerstört werden würde. Wer würde und wollte noch in einen Standort investieren, bei dem eine sich immer stärker radikalisierende Minderheit die Kommunikationsherrschaft übernimmt und Verträge einfach nachträglich ad absurdum führt?
Was wie eine Geschichte aus einer fernen Bananenrepublik anmutet, könnte schon bald in einer Landeshauptstadt Tatsache werden. Der daraus resultierende Rechtsstreit mit den Projektpartnern und die Milliardenhohen Ausfallsummen werden das Gesicht dieses Landes auf Jahre hinaus prägen. Und das nicht zu seinem Vorteil.
Aber so kann es eben gehen, wenn man die Geister, die man rief nicht mehr in den Griff bekommt. Man darf gespannt sein mit welchem noch unbekannten Trick, der Ministerpräsident, seinen explodierenden Zauberkessel wieder in den Griff bekommen will.
V.i.S.d.P.
Sebastian Heinel
Vorsitzender der IG Bürger für Baden-Württemberg e.V.
Email: sebastian.heinel@igbürger.de
Web: http://fuerstuttgart21.de
Facebook: http://www.facebook.com/fuer.s21
Mobil: 0176 / 800 57 206
05.09.2011
Unter den vielen Nebelkerzen, die das Verkehrsministerium Baden-Württemberg mit seiner aus Parkschützern und selbsternannten Verkehrsexperten zusammengewürfelten sog. „Task Force gegen Stuttgart 21“ in Zusammenarbeit bzw. Unterstützung einiger Stuttgarter Journalisten zündete, gehört auch die angebliche verfassungswidrigkeit der Finanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 (http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.gutachten-finanzierung-von-s-21-verfassungswidrig.24fb2ee3-1525-4d32-b7bf-b9170d8565f4.html). Die S21-Gegner stützen sich dabei auf ein (vor allem in der Fachwelt sehr umstrittenes) Gutachten des Verfassungsrechtlers Professor Hans Meyer der Berliner Humboldt-Universität. Der Professor möchte darlegen, dass die Mischfinanzierung von Verkehrsprojekten gegen Art 104a Abs. 1 im Grundgesetz verstößt. Selbstverständlich wird dieser Ansicht widersprochen, u.a. wird hier ganz anschaulich dargelegt wie und wo der Professor irrt.
In diesem Zusammenhang stellt sich aber noch eine ganz andere Frage: Was wäre denn wenn diese Art der Mischfinanzierung bei Schienenprojekten nicht bzw. nicht mehr praktiziert werden würde?
Es gibt eine Vielzahl von Beispielen aus der Vergangenheit wie Infrastrukturprojekte auf der Schiene durch eine solche Mischfinanzierung überhaupt erst möglich wurden. Man folgt dabei einer doch sehr logischen Überlegung: Wer einen Nutzen hat, der beteiligt sich gefälligst auch an den Kosten! Geregelt und gestützt wird diese Vorgehensweise unter anderem auch durch das sog. Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. In diesem wird explizit darauf hingewiesen, dass die einzelnen Länder in eine finanzielle Verpflichtung genommen werden müssen.
Dem Gesetz und der Logik folgend beteiligt sich so z.B. der Freistaat Bayern mit rd. 180 Mio. Euro an der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Ingolstadt-München.
Oder ein Beispiel aus Thüringen: Bei der Schnellfahrstrecke Nürnberg-Erfurt hat das Land einen Anteil von 240 Mio. Euro finanziert.
Auch die „ICE-Bahnhöfe“ Limburg-Süd und Montabaur wurden erst mit einer jeweiligen Landesbeteiligung möglich. Damals belächelt sorgten und sorgen beide Bahnhöfe in den betroffenen Regionen für einen Aufschwung und befördern über 10.000 Prendler pro Tag nach Frankfurt bzw. nach Köln.
Beim Umbau von Bahnhöfen wird natürlich auch immer wieder von den betroffenen Ländern, Gemeinden und Städten Geld zugeschossen. Schließlich profitiert eine Stadt, eine Region oder ein Land von einer Bahnhofssanierung (oder einem Bahnhofsbau) wesentlich stärker als der Bund.
Es seien nur zwei Beispiele genannt: So ist das Land Sachsen an der Sanierung des Bahnhofs Dresden finanziell mit von der Partie. Und auch das Land Nordrhein-Westfalen ist am Umbau des Hauptbahnhofs Dortmund mit 1.3 Mio. Euro (13.3 Mio. Euro Bund und rd. 9 Mio. Euro DB AG) beteiligt.
Apropos Sanierung des Bahnhofs. Bei der sog. Alternative zu Stuttgart 21, nämlich K21 soll der bestehende Bahnhof saniert werden. Folgt man dem Gedanken eine Mischfinanzierung wäre verfassungswidrig und Minister Winfried Hermann verzichtet damit logischerweise auf jegliche Mischfinanzierung, dann wäre K21 noch toter, als es bereits schon ist.
Denn: WER soll es bezahlen? Ähnliches gilt natürlich für sämtliche SK21, KS21, Kombi-Modelle oder wie auch immer die mehr oder weniger wirren Alternativvorschläge auch heissen mögen.
Hat hier jemand von Minister Herman die Befähigung zur Logik gefordert? Wirft man einen Blick auf seine, inzwischen eingefrorene, Homepage, so findet sich auch dort erstaunliches. Minister Hermann ist zwar gegen eine Mischfinanzierung von Schienenprojekten und im speziellen natürlich bei Stuttgart 21. Wohl aber ist er FÜR eine Mischfinanzierung beim Ausbau der Rheintaltrasse um den Lärmschutz dort zu verbessern (http://www.winnehermann.de/2010/2010/09/17/pm-larmschutzmasnahmen-an-der-rheintalbahn-mit-ausstieg-aus-stuttgart-21-finanzieren/).
Welches Faible rot-grüne Landesregierungen, gegen die im Grundsatz ja nicht einmal unbedingt etwas einzuwenden ist, für Flughäfen entwickeln können zeigte das Land NRW unter der damaligen Regierung von Ministerpräsident Clement (SPD) und seinem Koalitionspartner unter Führung von Michael Vesper (Grüne). Die 1 Mrd. DM teure Anbindung des Flughafens Köln/Bonn über die sog. „Flughafenschleife Köln“ wurde zu 50% durch das Land NRW finanziert.
Minister Winfried Hermann hat diese Woche seine Liebe für die Schienenanbindung an Flughäfen auch entdeckt. Allerdings nicht in Stuttgart, sondern im schweizerischen Basel. Der Minister möchte natürlich keine Anbindung des Stuttgarter Flughafens an den Fernverkehr, die durch Stuttgart 21 ermöglicht wird. DAS ist dem Minister viel zu profan! Wohl aber möchte er die 170 Mio. Euro teure Anbindung des Basler Flughafens „Euro-Airport Basel/Mulhouse“ mit 10 Mio. Euro aus dem Topf des Verkehrsministeriums fördern (http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/suedwest/land-will-bahnanschluss-des-euro-airports-foerdern). Minister Hermann ist also gegen eine Mischfinanzierung in Baden-Württemberg, aber gerne für eine Defacto-Mischfinanzierung in der Schweiz bzw. in Frankreich.
Muss man den Minister noch verstehen? Nein, muss man offensichtlich nicht! Er hat es in den nun knapp über 100 Tagen im Amt geschafft sich so oft zu widersprechen, dass dies nur zwei Schlüsse zulässt. Entweder der Minister hat einen Zwillingsbruder mit dem er sich täglich abwechselt, worauf sehr vieles hinweist. So zum Beispiel seine ablehnende Haltung gegenüber der Deutschen Bahn die kürzlich fällige Rate für Stuttgart 21 von rund 50 Mio. Euro zu überweisen, was er am nächsten Tag dann doch tat. Natürlich unter „Vorbehalt“, was auch immer das bedeuten mag.
Oder ein Interview mit dem er einen Journalisten der Berliner Zeitung beglückte. Doch einen Tag später war es dann lt. dem Minister kein Interview und noch einen Tag später war es doch ein Interview, aber er hatte seine Aussagen nicht autorisiert. Oder seine offene Lüge bei einer sog. Bürgerversammlung auf dem Stuttgarter Marktplatz, die er später weichgespült dementierte und noch später im Landtag als „leichte Sprachverwirrung“ dann doch bestätigte.
Sollte sich wider Erwarten herausstellen, dass Winfried Hermann keinen Zwilling hat, dann kann man nur noch am allgemeinen Geisteszustand des Ministers zweifeln. Natürlich unter Vorbehalt!
Es sei die Frage an Winfried Hermanns „Oberstübchen“ gestattet: Oben Leben?
Lutz Aichele
Quelle:

01.08.2011
Selektive grüne Wahrnehmung, merkwürdige Absprachen - oder doch nur wieder eine Sprachverwirrung?
In einer Pressemitteilung vom 20.Oktober 2010 lehnt Winfried Hermann, damals MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, die am Freitag von Moderator Dr. Heiner Geißler vorgeschlagene Kombilösung bereits kategorisch ab. Zitat: „Vor 15 Jahren haben wir offengelassen, ob als Alternative zu Stuttgart 21 auch eine Kombilösung sinnvoll sein könnte. Diese Variante wurde dann aber sehr bald nach weiteren Prüfungen verworfen, insbesondere weil schon Mitte der 90er Jahre klar war, dass dieses Projekt viel zu teuer würde.“ Jetzt – kein Jahr später - will der mittlerweile zum amtierende Baden-Württembergischen Verkehrsminister avancierte Winfried Hermann über den Vorschlag Geißlers ernsthaft nachdenken und diesen prüfen. Wie glaubwürdig ist das, fragen sich die Mitglieder der IG Bürger für Stuttgart 21 als größte Befürworterorganisation im Land. „Wir fühlen uns veräppelt und belogen von diesem grünen Minister“, so Gerald Holler, Vorsitzender der IG. „Entweder erinnert sich Herr Hermann nicht an seine Aussagen vom letzten Jahr – oder das Ganze ist ein - zwischen Teilen der Landesregierung und Heiner Geißler - abgekartetes Spiel“. Wollte Hermann mittels Geißler diese alte Nebelkerze wieder ins Spiel bringen und wenn ja, warum? Hat Hermann diesen Vorschlag Geißlers finanziert? Was steckt wirklich dahinter? Hätte Heiner Geissler diesen Vorschlag nicht aus dem Hut gezaubert, würden die Zeitungen vermutlich wie folgt titeln: „Trotz Streitigkeiten – SMA bescheinigt Stuttgart 21 eine deutlich höhere Leistungsfähigkeit.“ Im Ergebnis eine missliche Situation für Winfried Hermann. Aber statt einen endgültigen Schlusspunkt zu setzen und dem Projekt seine Tauglichkeit zu bescheinigen, wird nun eine neue Diskussion aufgemacht, die der grünen Landesregierung Luft verschafft und die bestätigten Vorzüge von S21 aus dem Fokus rückt.
Wir, die IG Bürger für Stuttgart 21, fordern nun endlich eine klare und einheitliche Aussage der kompletten Landesregierung, wie es mit Stuttgart 21 weiter geht. Was Winfried Hermann scheinbar vor 15 Jahren so eingeschätzt hat, können wir nur bestätigen, erklärt Andreas Fulterer von der IG. Heiner Geissler präsentiert einen Vorschlag der unterm Strich deutlich teurer sein wird, als Stuttgart 21. Zu den auf 2,5 bis 3 Mrd. Euro bezifferten Bau des unterirdischen Durchgangsbahnhofes und der Zulaufstrecken der Kombi-Variante kämen die Sanierung des Kopfbahnhofes und seiner Zulaufgleise im laufenden Betrieb welche die Bahn auf rund 1.7 Mrd. Euro beziffert sowie die Rückabwicklung der Grundstückkäufe der Stadt Stuttgart. Die Kombi-Variante vereint alle Nachteile beider Projekte und liegt in den Kosten deutlich über den 4,088 Mrd. Euro für Stuttgart 21.
Ganz davon abgesehen, das der Geißler-Vorschlag die Stadt Stuttgart erneut extrem spaltet und weiteren Unfrieden stiftet.
V.i.S.d.P.
Gerald Holler
Vorsitzender d. IG Bürger f. Stuttgart 21 e.V.
Kommunikation / Presse
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Tel 07141 6432-200
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22.07.2011
Aktionsbündnis erweist sich als schlechter Verlierer
Mit Verwunderung nimmt die IG Bürger für Stuttgart 21 den Ausstieg des Aktionsbündnisses aus dem Schlichtungsprozess zur Kenntnis. „Durch die Nichtteilnahme an der Vorstellung des Stresstestergebnisses ziehen sich die Projektgegner aus dem sachlichen Dialog zurück. Wenn die Argumente versagen, dann setzt man offensichtlich auf irrationale Emotionen und möglicherweise als allerletzte Karte auch auf Randale“, so Gerald Holler, Vorsitzender der IG.
Der Ausstieg des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 überrascht die S21-Befürworter umso mehr, ist doch der Stresstest samt Gutachter SMA, der dem neuen Durchgangsbahnhof eine dreißigprozentige Kapazitätssteigerung bei optimaler Betriebsqualität bescheinigt hat, ein ausdrücklicher Wunsch der Bahnhofsgegner gewesen. Die IG betrachtet die Verweigerungshaltung des Aktionsbündnisses als Eingeständnis des eigenen Scheiterns. Die größte Befürworterorganisation hatte bisher großen Respekt gegenüber dem Aktionsbündnis, da dessen kritische Einwänden zu der Optimierung des Infrastrukturprojekts Stuttgart 21 beigetragen haben. „Wer an der öffentlichen Präsentation und Diskussion über das Ergebnis des Stresstests nicht mitmacht, hat das Recht verspielt, als Gesprächspartner weiterhin ernst genommen zu werden“, so Sebastian Heinel, Vorstandskollege von Gerald Holler. Die IG Bürger für Stuttgart 21 sieht keinen Grund mehr, die Verwirklichung des Durchgangsbahnhofes und der Neubaustrecke zu verzögern und fordert die Deutsche Bahn auf, den Bau von Stuttgart 21 zügig voranzutreiben.
V.i.S.d.P.
Gerald Holler
Vorsitzender d. IG Bürger f. Stuttgart 21 e.V.
Kommunikation / Presse
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Tel 07141 6432-200
Mob. 0151 108 66 450
20.07.2011
IG Bürger für Stuttgart 21 erinnert SWR an den Staatsvertrag
SWR Verkehrsexperte Harald Kirchner geht im Verkehrsministerium ein und aus
Gewissenhaftigkeit, Wahrheitstreue, Sachlichkeit, Objektivität und Überparteilichkeit sind die in Artikel 6.3 des Staatsvertrags mit dem Südwestrundfunk verfassten Programmgrundsätze. Des Weiteren ist in Artikel 6.4 festgeschrieben, dass das Gesamtprogramm weder einseitig den Interessen einer Partei noch einer Gruppe dienen darf. Die IG Bürger für Stuttgart 21 ist der Auffassung, dass der SWR wiederholt und bewusst gegen diese Grundsätze verstößt. „Wir verurteilen die Berichterstattung zum Thema „Stuttgart 21“ des SWR in höchstem Maße. Sie ist einseitig, nicht objektiv und keinesfalls überparteilich. "Ein ausgewogener Informationsjournalismus geht anders“, empört sich Sebastian Heinel, stellv. Vorstandsvorsitzender der IG Bürger für S21. „Zudem wissen wir aus dem Umfeld des Verkehrsministeriums, dass der Verkehrsexperte des SWR und bekennende Stuttgart21-Gegner, Harald Kirchner, im Büro von Herrn Hermann mehrmals wöchentlich ein- und ausgeht und hier eine sehr enge Zusammenarbeit "gepflegt" wird.“
Wir unterstellen hier eine bewusste Absprache zwischen dem SWR und dem Verkehrsminister, um so den gesellschaftlichen und politischen Druck auf Stadt, Bahn und Befürworter immer weiter anzuheizen. Die Einseitigkeit, mit der der SWR und Herr Kirchner die Gegner des Projekts und insbesondere die Grünen bedient, vertieft die ohnehin große Kluft zwischen den Menschen in Stuttgart und in weiten Teilen Baden-Württembergs. Darüber hinaus wird bewusst der falsche Eindruck vermittelt, dass sich in der Stadt Stuttgart annähernd niemand für den geplanten Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs begeistern kann. Aber: jüngste Meinungsumfragen bestätigen, dass die Befürworter des Bahnprojekts in der Überzahl sind. Auch diese Interessen und Meinungen müssen von einem durch GEZ-Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunksender gehört und wahrgenommen werden. Die IG Bürger für Stuttgart 21 – als größte bürgerliche und überparteiliche Organisation der S21 Befürworter - fordert den SWR unmissverständlich auf, sich wieder auf den Staatsvertrag zu besinnen und die festgeschriebenen Grundsätze ernst zu nehmen – im Sinne von Demokratie, Interessenspluralismus und Gemeinwohl.
Quelle
13.07.2011
Projektsprecher kritisiert sogenannten „Stresstest“ der Gegner
Schlichtung gibt klaren Prozess für den Stresstest vor
(Stuttgart, 11. Juli 2011)
Projektsprecher Wolfgang Dietrich hat die von den Projektgegnern derzeit durchgeführten und vorgestellten sogenannten „Stresstests“ und Gutachten zur Leitungsfähigkeit von Stuttgart 21 scharf kritisiert.
Dietrich: „Ich halte überhaupt nichts davon, den Weg der Schlichtung zu verlassen. In der Faktenschlichtung haben sich die Bahn und die Projektgegner klar auf einen Prozess verständigt: Dieser sieht die Durchführung des Stresstests vor und die Bewertung durch das unabhängige Gutachterbüro SMA. An diesen Prozess halten wir uns. Alle Beteiligten waren sich einig, dass wir nur so belastbare Ergebnisse und eine breite Akzeptanz bekommen. Es ist nicht im Geiste der Schlichtung, wenn hier jetzt jeder vermeintlich eigene Stresstests durchführt. Und obendrein stellen die Gegner damit auch die Kompetenz des von ihnen vorgeschlagenen Gutachterbüros SMA in Frage.“
In der Schlichtung hat man sich darauf geeinigt, einen Stresstest durchzuführen und damit die Leistungsfähigkeit des neuen Bahnknotens Stuttgart 21 zur Spitzenstunde durchzuspielen.
Dietrich: „Die Projektgegner haben in der Schlichtung gefordert, dass man die Leistungsfähigkeit des neuen Stuttgarter Bahnknotens nicht anhand allgemeiner Kriterien durchspielt, sondern ganz konkret am Beispiel des Bahnknotens Stuttgart. Deshalb haben wir uns in der Schlichtung auf die Durchführung des Stresstests geeinigt. Wenn die Projektgegner jetzt wieder den Vergleich zu anderen Bahnhöfen ziehen, führen sie damit den Prozess ad absurdum.“
Es ist geplant, dass das Gutachterbüro SMA seinen Ergebnisbericht am 21. Juli 2011 übermitteln wird. Dieser soll dann in den darauf folgenden Tagen der Öffentlichkeit in einer Veranstaltung unter Moderation von Dr. Heiner Geißler vorgestellt werden.
Quelle
03.07.2011
Bald ist es soweit der Stresstest wird öffentlich vorgestellt. Die Bahn schreibt, dass er bestanden sei, dies muss aber noch von der SMA abgesegnet sein.Die Gegner mobilisieren schon alles um das positives Ergebniss ins Gegenteil umzukehren.Langsam kotzt mich dieses Theater um Stuttgart 21 an.Natürlich kostet der Umbau Geld, aber wie ich finde ist es gut investiert. Und was ist die Alternative? Einen halb abgerissen, stehen zu lassen und dafür zahlt dass Land noch die Ausstiegskosten.Wielange wird es dauern, bis ein enuer Plan aufgestellt ist und der dann auch wieder das ganze Theater gibt, bedeutet jahrelang ist dieser Bahnhof eine Bauruine und dann wird es wiederum jahre dauern bis K21 fertig ist.
21.06.2011
„Juristen für Stuttgart 21“:
Der Antrag der Bahn AG auf Verdoppelung der Grundwasserentnahme erfordert kein neues Planfeststellungsverfahren
Prof. Dr. Balensiefen: „Die Bahn darf trotz des wasserrechtlichen Änderungsantrags die geplanten Arbeiten am Grundwassermanagement ausführen“.
Stuttgart, den 21.06.2011
Gegenstand des wasserrechtlichen Änderungsantrages der Bahn ist im Kern die Erhöhung der Bauwasserentnahmemengen im Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Talquerung/neuer Hauptbahnhof) von 3,0 auf 6,8 Mio. Kubikmeter, verbunden mit einer Erhöhung der Infiltrationswassermengen von 2,5 auf 6 Mio. Kubikmeter. Davon werden 0,8 Mio. Kubikmeter des Bauwassers aus dem Grundwasser endgültig entnommen, dem Grundwasser also nicht mehr zugeführt. Eine erhöhte Gesamtentnahmemenge käme allerdings erst nach mehreren Jahren zum Tragen.
Das vom Landesumweltministerium in Auftrag gegebene Gutachten der Berliner Anwaltskanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll kommt zu dem Ergebnis, der wasserrechtliche Änderungsantrag der Bahn erfordere ein neues Planfeststellungsverfahren. Bis zu dessen Abschluss könnten keine weiteren Baumaßnahmen durchgeführt werden.
Diese Aussagen halten rechtlicher Prüfung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stand.
Wird für ein Vorhaben, mit dem die Benutzung eines Gewässers verbunden ist, ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so entscheidet zwar die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis, § 14 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Durch die Einbindung der Erlaubniserteilung in das Planfeststellungsverfahren wird zugleich zum Ausdruck gebracht, dass sich das Verfahren grundsätzlich insgesamt nach den Vorschriften des jeweils einschlägigen Planfeststellungsrechts richtet. Es kommt also zu einer Zuständigkeits- und Verfahrenskonzentration. Von einer Entscheidungskonzentration sieht § 14 Abs. 1 WHG, der im Verhältnis zu § 75 Abs. 1 Satz 1 VwVfG und den damit im Zusammenhang stehenden materiell-rechtlichen Vorschriften eine speziellere Regelung darstellt, aber ausdrücklich ab. Die wasserrechtliche Entscheidung tritt als rechtlich selbstständiges Element neben die Planfeststellung, auch wenn sie in ein und demselben Beschluss getroffen wird1.
Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass im Gegensatz zu Planfeststellungsbeschlüssen, die im hohen Maße änderungsresistent sind, im Wasserrecht flexibel handhabbare Instrumente unverzichtbar sind2.
Für den vorliegenden Fall bedeutet das: Die Planfeststellungsbehörde, also das Eisenbahnbundesamt, entscheidet über den Antrag der Bahn AG auf Erlaubnis der Grundwassermehrentnahme gemäß § 14 Abs. 1 WHG, unabhängig von dem sonstigen Inhalt der Planfeststellung. Diese ist ein selbstständiges Element neben der Planfeststellung und führt neben der Planfeststellung ein rechtliches Eigenleben3.
Nur dann, wenn die mit dem Planvorhaben verbundene Gewässerbenutzung an einer unüberwindbaren wasserrechtlichen Zulassungshürde scheitern würde, würde sich die Frage stellen, ob das Vorhaben ohne die beantragte Gewässerbenutzung verwirklicht werden kann. Diese Frage stellt sich aber im vorliegenden Fall offensichtlich nicht. Denn auch, wenn die Grundwassermehrentnahme nicht genauso wie beantragt genehmigt werden sollte, so kann sie aufgrund einer Ermessensentscheidung durchaus mit zusätzlichen Auflagen versehen und so erlaubt werden. Zudem hängt die Verwirklichung des Vorhabens Stuttgart 21 nicht vom positiven Ausgang des wasserrechtlichen Änderungsantrags ab. Das Vorhaben könnte auch mit den bisher erlaubten Entnahmemengen ggf. mit angepassten Bauverfahren verwirklicht werden.
Die „Juristen für Stuttgart 21“ zeigen sich verwundert über die Tatsache, dass das Landesumweltministerium, das im Rahmen des wasserrechtlichen Änderungsverfahrens lediglich ein Anhörungsrecht zur Frage der tatsächlichen Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat, Gutachten zur Frage der Notwendigkeit eines neuen Planfeststellungsbeschlusses in Auftrag gibt. Denn für diese Rechtsfrage ist ausschließlich das Eisenbahnbundesamt zuständig. Prof. Stefan Faiß: „Das Umweltministerium verschwendet Steuergelder für offensichtlich politisch motivierte Gutachten“. Des weiteren stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage und wie das Landesumweltminiterium ein solches Gutachten offenbar freihändig und ohne Ausschreibung vergeben hat: auf der Grundlage des § 3 Abs. 5 l) VOL/A, wonach für die ausgeschriebene Leistung aus besonderem Gründen, nämlich dem gewünschten Ergebnis, nur ein Unternehmen in Betracht kommt oder als sog. „Bagatell-Beschaffung“?
Und schließlich: Wo bleibt hier die von Ministerpräsident Kretschmann zugesagte Projektförderpflicht des Landes .
Link
V.i.S.d.P. Prof. Stefan Faiß
Tel.: 0711/3428693
Mobil: 0173/1507403
E-Mail: stefanfaiss@web.de
15.06.2011
Seit gestern geht der Bau endlich weiter.Es gibt ca.100-250 Leute die demonstrieren/blockieren.So nun muss diegrün/rote Landesregierung das Baurecht der Bahn durchsetzen. Somit hat diese Regierung mit zunehmendem Widerstand ein Problem bei ihrem Wählerklientel.In einem Monat ist der berüchtigte StresstestAuch wenn es teurer werden sollte, wird wohl der neue Bahnhof gebaut,ich denke wenn es überschaubar ist wird die Bahn die Mehrkosten tragen.
Die bevorstehende Volksbefragung wird auch interessant.Wie soll sie eigentlich ablaufen? Es muss den Bürgern gesagt werden, dass hier sie über einen Vertagsabbruch abstimmen sollen, deren Kosten dann das Land zu tragen hat.
15.05.2011
Ein sehr guter Blogbeitrag von Lothar Sohns
Vorbemerkung
Drei Dinge möchte ich meiner Betrachtung voranschicken.
1. Heiner Geißler wurde auf Vorschlag des Grünen-Stadtrats Werner Wölfle am 6. Oktober 2010 vom Ministerpräsidenten Mappus und dem Grünen-Fraktionschef Kretschmann in das Amt eines Fachschlichters berufen.
2. Die Fachschlichtung nahm einen Zeitraum von rund 6 Wochen in Anspruch. Sie begann am 22.10. und endete mit dem Schlichterspruch am 30.11.2010.
3. Der Schlichterspruch wurde von beiden Seiten, Gegnern wie Befürwortern anerkannt. Er soll umgesetzt werden.
Grundlage für den Stresstest
Abschnitt 12 des Schlichterspruchs im Wortlaut:
12. Die Deutsche Bahn AG verpflichtet sich, einen Streßtest für den geplanten Bahnknoten Stuttgart 21 anhand einer Simulation durchzuführen. Sie muß dabei den Nachweis führen, daß ein Fahrplan mit 30 Prozent Leistungszuwachs in der Spitzenstunde mit guter Betriebsqualität möglich ist. Dabei müssen anerkannte Standards des Bahnverkehrs für Zugfolgen, Haltezeiten und Fahrzeiten zur Anwendung kommen. Auch für den Fall einer Sperrung des S‐Bahn‐Tunnels oder des Fildertunnels muß ein funktionierendes Notfallkonzept vorgelegt werden. Die Projektträger verpflichten sich, alle Ergänzungen der Infrastruktur, die sich aus den Ergebnissen der Simulation als notwendig erweisen, bis zur Inbetriebnahme von S 21 herzustellen. Welche der von mir vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Verbesserung der Strecken bis zur Inbetriebnahme von S 21 realisiert werden, hängt von den Ergebnissen der Simulation ab.
Soweit, so gut.
Inhalt und Ausführung des Stresstests
Gefordert ist quasi eine Zeitreise in den Dezember 2019. Insofern begibt man sich in das Gebiet Science Fiction und erstellt für den Bahnknoten Stuttgart einen fiktiven Fahrplan. Dazu müssen umfangreiche Grundgrößen angenommen werden. Beispielsweise die dann erforderlichen Verkehrsbeziehungen zwischen Quellen und Zielen im Fern- und Regionalverkehr sind genau so bedeutsam wie die Entwicklung der demografischen Zahlen in den kommenden 10 Jahren und die Prognose der Akzeptanz des Stuttgarter Flughafens. Auch die künftige Infrastruktur des neuen Stuttgarter Bahnknotens ist zu berücksichtigen. Viele heute noch unbekannte Werte müssen prognostiziert werden und danach als Parameter in Wertetabellen einfließen.
Beliebig kompliziert wird es dann im zweiten Schritt. Steht der Fahrplan, dann sind Szenarien zu entwickeln, die allein einem einzigen Zweck dienen sollen. Der Fahrplan soll durch allerlei Störgrößen „aus dem Takt“ gebracht werden. Kernthese ist hier die Frage: Was passiert eigentlich, wenn was passiert.
Denkbare Szenarien
RE 1234 aus Aalen für Gleis 7 ist Zubringer für die ICE nach München (Gleis 3) und den TGV nach Paris (Gleis 4). Weiche y22 in der Zuführung aus Osten hat Störung. RE 1234 muss umgeleitet werden. Gleise 4 und 5 sind belegt. Re 2121 aus Nürnberg ist für Gleis 8 vorgesehen und kommt wegen Signalstörung in Fellbach 7 Minuten später an. Gleis 1 und 2 sind nicht Zu- und Ablaufgleise für den Ost-West-Verkehr. Die Simulation muss zeigen, dass die 8 Gleise im neuen Hauptbahnhof flexibel belegbar sind und es zu keinen Stauungen im Bahnknoten kommen wird.
ICE 611 aus Dortmund kommt 8 Minuten verspätet für Gleis 4, das dann bereits für IC901 nach Karlsruhe reserviert ist. Gleise 1 – 3 und 6 sind für 12 Minuten belegt. Wo fertigt man den verspäteten ICE 611 ab? Die Simulation muss für diese und viele weitere Szenarien eine Lösung aufweisen.
Ziel ist immer die Aussage, dass der Bahnknoten Stuttgart „trotzdem“ funktioniert. Einzige „feste Vorgabe“ ist der Leistungszuwachs „von 30 Prozent“ in der Rushhour (7 – 8 Uhr) im Fahrplan 2019/2020, nachzulesen im Schlichterspruch von Heiner Geißler.
Die Simulationen werden in einem Rechnersystem im Auftrag der Deutschen Bahn erstellt. Die Maschinen „rattern“ bereits, denn der Fahrplan für die Simulation steht mittlerweile und das Ergebnis des Stresstests soll Mitte Juni 2011 vorgestellt werden.
Die Bahn ist Auftraggeber und wird den Forderungen der „Grünen“ nach einer Beteiligung der S21-Gegner nicht nachkommen. Das ist gut so und sachlich richtig. Schließlich wurde in der Schlichtung genau diese Vorgehensweise verabredet. Hier wurde auch vereinbart, dass der Schweizer Verkehrsgutachter SMA das Ergebnis untersuchen und bewerten soll.
Nachdem die Schweizer Gutachter zum Ergebnis des Stresstests Stellung genommen haben, wird die Bahn danach zu entscheiden haben, ob und welche der Maßnahmen, die der Schlichter Heiner Geißler ins Gespräch gebracht habe, notwendig sein werden.
Ergebnisanalysen
Wie bereits angedeutet ist der Stresstest hochkomplex und das Ergebnis ganz sicher interpretierbar. Wir werden erleben, dass je nach Position des Kommentierenden ein ganzer Regenbogen an Analysen und Bewertungen die Medien füllen wird. Bereits heute wissen ja die selbsternannten „Experten“, dass Mehrkosten von mindestens 500 Millionen Euro als Folge des Stresstests durch die Korrektur der Planungsfehler und Schlichtungsauflagen herauskommen werden. Der neue Verkehrsminister ist sich bereits sicher, dass die Bahn nach dem Stresstest „aussteigt“ und Herr Kretschmann ereifert sich dahin, dass deshalb die im Koalitionsvertrag vereinbarte Volksabstimmung deshalb nicht mehr stattfinden wird.
Auch die Deutsche Bahn verweist derzeit auf der Website „direkt zu stuttgart 21“nicht immer, aber immer öfter auf den laufenden Stresstest. Herr Kefer ist sich absolut sicher, dass das Ergebnis des Prüflaufs seinen Erwartungen entsprechen wird. Er meint (hofft), dass sich die Nachbesserungen in (bezahlbaren) Grenzen halten werden.
Ganz wichtig aber ist die Forderung von uns, den Befürwortern von Stuttgart21. Wir fordern auf zur Fairness und Objektivität bei der Analyse und Beurteilung durch beide Lager. Weder Horrorszenarien, noch Jubelperser sind gefragt. Auch wir Befürworter verlangen einen leistungsfähigen Durchgangsbahnhof für den neuen Bahnknoten in Stuttgart.
Zu guter Letzt
Heute verkehren werktäglich 630 S-Bahnzüge und 697 Züge des Fern- und Regionalverkehres. Das sind zusammen 1327 Zugeinheiten. Die S-Bahn ist hier mit eingerechnet. Die Bahn wird im Stresstest den Nachweis erbringen müssen, dass in der „Spitzenstunde“ (also zwischen 7 und 8 Uhr in der Frühe) bei guten Betriebsbedingungen mindestens 49 Züge abgefertigt werden können. Meine Meinung möchte ich nicht verschweigen. Ich bin mir sicher, dass der Projektverantwortliche (DB AG) auch nach dem sogenannten Stresstest am Projekt festhalten wird.
Der modernste Bahnknoten Europas ist ein Prestigevorhaben für alle Projektpartner. Er ist technisch gut durchgeplant und vertraglich abgesichert in der Finanzierung. Ich erwarte ein entsprechendes Ergebnis des Stresstests.
Verfasser: Lothar Sohns
14. Mai 2011
Link
29.04.2011
Wie geht es nun weiter mit dem Bahnhofsumbau? Die Regierung hat gewechselt und nun steht der Stresstest an, wo die Grünenanhänger hoffen, dass er scheitert. Somit hoffen sie dass sich auch die Volksabstimmung erledigt hat.Wieso? Haben die Grünen Angst vor der Bevölkerung im Land, die dafür votieren könnte? So wie in Hamburg, wo die Schulpolitik damals von CDU/GAL von der Bevölkerung abgelehnt wurde?! Wartens wir mal ab, was am Ende rauskommt.
Gilt die Logik auch für Stuttgart 21?
GABRIEL: Es gilt, was Ivo Gönner sagt (Ulmer Oberbürgermeister, d. Red.): Die SPD ist eine Infrastrukturpartei. Wir wissen, dass viele Menschen wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens privat nicht bezahlen können. Wir brauchen Bildungsinfrastruktur, Gesundheitsinfrastruktur und Verkehrsinfrastruktur. Wir müssen aber akzeptieren, dass in Stuttgart viele Menschen S 21 ablehnen. Dann haben wir gesagt, eh man das mit dem Polizeiknüppel durchsetzt, lasst uns in ganz Baden-Württemberg darüber abstimmen. Vielleicht braucht man das jetzt gar nicht mehr. Heiner Geißler hat es geschafft, dass die Argumente pro und contra transparent geworden sind und auch manches von dem, was die S-21-Gegner als angebliche Alternative vortragen, letztlich die gleichen Konflikte bringen würde und zweitens das Gleiche kostet.
Sigmar Gabriel in einem Interview mit der Südwestpresse:
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Sigmar-Gabriel-im-Interview-Wir-wollen-klare-Verhaeltnisse;art4306,873792

Info: Fuer Stuttgart21
Termine des InfoMobils
28.02. - 02.03. Tuttlingen (Marktplatz)
03. - 05.03. – Calw (In der Insel 1)
07. - 09.03. – Freudenstadt (Marktplatz)
10. - 12.03. – Pforzheim (Do: Altes Rathaus | Fr-Sa: Marktplatz)
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17. - 19.03. – Ulm (Münsterplatz)
Das InfoMobil ist täglich von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
- Das InfoMobil Stuttgart 21, eine Initiative der Wirtschaft für die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs, stärkt die sachliche Information und Diskussion über das Projekt
- Tanja Gönner, Dr. Peter Kulitz, Dr. Udo Andriof und Wolfgang Dietrich schicken das InfoMobil Stuttgart 21 auf seine Tour durch Baden-Württemberg
- Das InfoMobil Stuttgart 21 besucht in den kommenden Jahren zahlreiche Gemeinden in Baden-Württemberg
- Wilfried Porth, Daimler AG: „Ein leistungsfähiger Bahnhof und eine tragfähige Verkehrsinfrastruktur sind Voraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Standort. Die Daimler AG unterstützt deshalb das Projekt Stuttgart 21 nachdrücklich.“
In der rollenden Ausstellung, die von geschultem Personal betreut wird, können die Besucher sich an Monitorstationen audiovisuell über die wichtigsten Aspekte des Bahnprojekts informieren. Die Neubaustrecke Wendlingen–Ulm ist u.a. ebenso Thema wie die neuen Bahnhöfe oder die städtebaulichen Chancen für Stuttgart.
Um den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern weiter zu intensivieren, werden die jeweiligen Stationen des InfoMobils von einem Begleitprogramm flankiert. Bekannte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft stehen den Besuchern als Dialogpartner vor Ort zur Verfügung. Dr. Udo Andriof: „Wir freuen uns, dass wir bereits Vertreter aus Politik und Wirtschaft für einen Besuch des InfoMobils Stuttgart 21 gewinnen konnten. Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger im ganzen Land mitnehmen, denn das Projekt bringt Vorteile für ganz Baden-Württemberg. Wir sind überzeugt, dass der Austausch mit den Bürgern dazu beiträgt, die Akzeptanz des Projekts zu erhöhen.“